Islamistisch motivierte Messerangriffe: Neun Jahre Jugendstrafe in Düsseldorf
Rund ein Jahr nach islamistisch motivierten Messerangriffen auf eine Lehrerin und einen Obdachlosen im nordrhein-westfälischen Essen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Tatverdächtigen zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen zweifachen versuchten Mordes schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Das Gericht behielt zudem die Sicherungsverwahrung vor und ordnete die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung an.
Laut den Feststellungen hatte der zur Tatzeit 17-jährige Kosovare über das Internet eine radikalislamische Einstellung entwickelt. Er soll sich dann Anfang September entschlossen haben, seine Klassenlehrerin an einem Berufskolleg sowie möglichst viele Juden in der Alten Synagoge in Essen zu töten. Als Auslöser für die Tat gab der Angeklagte an, seine Lehrerin habe den Propheten Mohammed beleidigt.
Demnach stach er am Tattag in dem Berufskolleg auf seine Lehrerin ein und verletzte sie lebensgefährlich. Der Angeklagte begab sich anschließend zur Alten Synagoge, wo ihm jedoch der Zutritt verweigert wurde.
An einer nahen Bushaltestelle traf er auf einen Obdachlosen und stach auf diesen ein, unter anderem aus Wut darüber, dass er keine Juden hatte töten können. Der Mann wurde dabei lebensgefährlich verletzt.
Wenig später zog er in einem Park ein Messer, als Polizisten ihn kontrollierten. Nach den Feststellungen wollte er dadurch wie geplant erreichen, dass die Beamten auf ihn schießen und er als sogenannter Märtyrer stirbt. Er wurde durch einen Polizeischuss im Gesicht verletzt.
Kurz vor den beiden Messerangriffen hatte der Angeklagte zudem den Hausmeister einer Grundschule geschlagen, an der er Sozialstunden geleistet hatte. Das Gericht stellte in dem Fall jedoch keine Tötungsabsicht fest.
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht weitgehend geständig. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren und einen Verzicht auf den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung beantragt.
Die Sicherungsverwahrung wurde den Angaben zufolge unter anderem wegen der Einschätzung von Sachverständigen vorbehalten, dass von dem Angeklagten höchstwahrscheinlich vergleichbare schwere Straftaten zu erwarten seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
R. Borges--JDB