
Rückkehrzentren für Migranten in Drittstaaten: Dobrindt weist auf rechtliche Hürden hin

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat rechtliche Hindernisse bei der Einrichtung von so genannten Rückkehrzentren für Migrantinnen und Migranten in Staaten außerhalb der EU eingeräumt. "Wir befinden uns am Anfang eines Prozesses," sagte Dobrindt am Samstag nach einem Migrationsgipfel in München mit mehreren europäischen Amtskollegen. Es habe bereits erste "Erprobungen" und dabei auch "juristische Hürden" gegeben.
"Wir legen Wert darauf, dass wir die juristischen Möglichkeiten auf europäischer Ebene dafür schaffen" und solche "Return hubs" mit europäischen Partnerländern und der EU-Kommission "erreichen", sagte Dobrindt weiter. "Ob das jetzt in einer Zusammenarbeit mit Niederlande oder mit Dänemark oder mit Österreich oder allen zusammen" werde, sei "etwas, was im Laufe des Prozesses sich erst ergeben wird". Es gebe "unterschiedliche Vorstellungen inzwischen von einer Reihe von europäischen Staaten".
Teilnehmer des so genannten Munich Migration Meeting im Hotel Bayerischer Hof waren laut Bundesinnenministerium die Ressortchefs aus Polen, Italien, Luxemburg, der Schweiz, Dänemark, Schweden, Belgien und den Niederlanden. Auch EU-Innenkommissar Magnus Brunner war anwesend. Der französische Innenminister sagte laut Ministerium unter Verweis auf die laufende Regierungsbildung in Paris seine Teilnahme ab.
Die Gruppe habe über das "Schärfen und Härten" des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems diskutiert. "Wir wollen, dass wir unbefristete Abschiebehaft für abgelehnte Asylbewerber ermöglichen", führte Dobrindt aus. Ein Ziel seien auch "unbefristete Einreiseverbote". Dafür müsse es "natürlich Voraussetzungen geben", sagte Dobrindt. "Straffälligkeiten sind solche Voraussetzungen, über die wir da nachdenken." Auch solle der Datenaustausch verbessert und Künstliche Intelligenz (KI) etwa als Dolmetscher-Tool in Asylverfahren eingesetzt werden können.
A.S. Leite--JDB