Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich
Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)
Eine Verbandsgemeinde hatte den Hund nach dem Beißvorfall innerhalb der Familie des Besitzers als gefährlich eingestuft. Dabei hatte das Tier der Frau in die Lippe gebissen. Das Gericht erkannte an, dass die Frau an einer äußerst empfindlichen Stelle verletzt wurde. Allerdings hielt sie den Kopf des Hunds mit beiden Händen fest und hielt ihr Gesicht unmittelbar vor die Schnauze des Tiers.
Es habe einem artgerechten Verteidigungsverhalten entsprochen, dass sich das Tier aus dieser bedrohlich wirkenden Situation habe befreien wollen, erklärte das Gericht. Von der erwachsenen Frau könne ein artgerechter Umgang mit einem Hund erwartet werden. Da es keine weiteren Beißvorfälle gab, könne der Hund nicht als gefährlich gelten.
S. Soares--JDB