Niederlagen der SPD und Skandal um schwerbehindertes Kind im Land Brandenburg
Die Landtagswahl in Baden‑Württemberg am 8. März 2026 war für die Sozialdemokraten ein fast schon erbärmliches Desaster und passt doch ins krude SPD-Bild um den Skandal eines mehrfach schwerstbehinderten Kindes im Bundesland Brandenburg.
Nach aktuellen Hochrechnungen der öffentlich‑rechtlichen Fernsehsender kamen die Grünen auf rund 30,3 % der Stimmen und liegen damit hauchdünn vor der CDU (29,7 %). Die AfD wurde mit 18,8 % drittstärkste Kraft, die FDP und die Linke fielen jeweils auf nur etwa 4,4 %, während weitere kleinere Parteien zusammen rund 6,9 % holten – ein Wert, der nur sehr knapp über der Fünf‑Prozent‑Hürde liegt, der für eine frühere Volkspartei in ihrem einstigen „Musterländle“ einem Absturz gleichkommt.
Die Sozialdemokraten waren in Baden‑Württemberg bis in die 1970er‑Jahre hinein fester Bestandteil des Parteiensystems. Nun müssen sie um ihren Einzug ins Parlament bangen. Politikwissenschaftler sprechen von einer existenziellen Krise: Wenn die SPD nicht einmal mehr in westdeutschen Flächenländern über fünf Prozent kommt, drohen ähnliche Abstürze in anderen Ländern und womöglich sogar die Bedeutungslosigkeit der SPD in den ostdeutschen Bundesländern, bei kommenden Landtagswahlen.
Gerade im Osten Deutschlands sieht es für die SPD düster aus. In Sachsen und Thüringen bewegen sich die Umfragewerte teilweise bei sechs bis sieben Prozent, in Sachsen‑Anhalt bei rund acht Prozent. Brandenburg und Mecklenburg‑Vorpommern bilden zwar aktuell noch Ausnahmen, aber auch dort liegen die aktuellen Umfragewerte deutlich unter den Ergebnissen der vergangenen Landtagswahlen. Sollte sich der Trend fortsetzen, könnte die SPD bald in mehreren ostdeutschen Landtagen an der Fünf‑Prozent‑Hürde scheitern – eine Situation, die für eine Partei mit bundespolitischem Führungsanspruch kaum vorstellbar war.
Entfremdung von der arbeitenden Mitte: Viele Wählerinnen und Wähler empfinden den Fokus der SPD‑Bundesführung auf Sozialtransfers und das Bürgergeld als Einseitigkeit. Politikwissenschaftler warnen, dass eine Partei, die ihren historisch gewachsenen Kern – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – vernachlässigt, ihre Basis verliert.
Während die SPD bei Wahlen abschmiert, erschüttern Berichte über den Umgang mit besonders verletzlichen Menschen das Vertrauen in sozialdemokratisch geführte Verwaltungen. Aktuell wird ein Fall aus Potsdam bekannt: Die zweijährige Heidrun, welche aufgrund eines KBG‑Gen‑Defekts zu 100 % schwerbehindert mit Pflegegrad 4 ist, wartet seit über einem Jahr auf einen Platz in einer integrativen Kindertagesstätte mit individueller Assistenz. Bereits im Januar 2025 hatten Vertreter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam die besonderen Unterstützungsbedürfnisse des Kindes anerkannt. Trotzdem verweigert die Stadt die Aufnahme, obwohl gesetzliche Ansprüche nach § 24 und § 22a SGB VIII bestehen.
Das Eilrechtsschutzverfahren (einstweiliger Rechtsschutz) vor dem Verwaltungsgericht Potsdam dauert bereits seit November 2025 an, was für ein "Eil-Verfahren" zumindest Fragen aufwirft.
Die Eltern des mehrfach schwerbehinderten Kindes, sahen sich nach Informationen gezwungen, Dienstaufsichtsbeschwerden zu erheben und Strafanzeigen mit Strafantrag zu erstatten, gegen mehrere Richter des Verwaltungsgerichts Potsdam, welches von der Präsidentin Ariane Holle geleitet wird, und gegen Mitarbeiter im Rathaus der Landeshauptstadt Potsdam, welches von der amtierenden Oberbürgermeisterin Noosha Aubel geführt wird.
Der Bericht erinnert daran, dass Potsdam bereits 2021 einem anderen schwerbehinderten Kind über 18 Monate lang keinen Behindertenfahrdienst zur Verfügung gestellt habe (https://Digital-Magazin.de/kein-behindertenfahrdienst-fuer-schwerbehindertes-Kind-in-Potsdam). Damals regierte noch der SPD‑Oberbürgermeister Mike Schubert. Er wurde im Mai 2025 mit großer Mehrheit abgewählt, was einer fristlosen Entlassung gleichkommt, doch laut dem Bericht hat die Stadt „aus ihrem Skandal … nichts gelernt“. In der öffentlichen Diskussion werfen Bürger der Verwaltung vor, Gesetze zu ignorieren und die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft im Stich zu lassen. Auch wenn die neue Oberbürgermeisterin Noosha Aubel parteilos ist, zeigt der Fall eine erschreckende Kontinuität in der sozialpolitischen Praxis der Potsdamer Verwaltung – eine Praxis, die in der Vergangenheit unter sozialdemokratischer Verantwortung entstand.
Da verwundert es kaum, dass die SPD eine Wahlschlappe nach der anderen erlebt, die sich in dramatischen Wahlergebnissen, enttäuschten Kernwählern und skandalträchtigen Verwaltungsfällen widerspiegelt. Die Landtagswahl in Baden‑Württemberg brachte mit 5,5 % einen historischen Tiefpunkt, und Umfragen deuten darauf hin, dass die Partei in Ostdeutschland an die Schwelle der parlamentarischen Bedeutungslosigkeit gerät.
Gleichzeitig erschüttert der Potsdamer Skandal um das schwerstbehinderte Kind Heidrun das Bild der SPD als Hüterin des Sozialstaats. Wer eine Politik mit moralischem Anspruch anführen will, muss gerade den Schwächsten konsequent helfen. Dazu scheint die Brandenburger Landesregierung unter Dr. Dietmar Woidke (SPD) – zumindest in dem Skandal um ein mehrfach schwerstbehindertes Kleinkind – nicht in der Lage zu sein und darf sich dann auch nicht wundern, wenn die Bürger Derartiges an der Wahlurne möglicherweise nicht vergessen.
Anmerkung der Redaktion:
Die Pressefreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert. Familiensachen sind nach § 170 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) grundsätzlich nicht öffentlich; deshalb berichten wir über Verfahren vor Gericht, an denen Kinder beteiligt sind, äußerst zurückhaltend. Gleichzeitig ist in § 3 („Öffentliche Aufgabe der Presse“) des Berliner Pressegesetzes vom 15. Juni 1965 (GVBl. Berlin S. 744) gesetzlich verankert:
„Die Presse nimmt berechtigte Interessen im Sinne des § 193 StGB wahr, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder in anderer Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.“