Bundesrat stimmt Gesetz zum Schutz wichtiger Infrastruktur zu
Wichtige Infrastruktur in Deutschland soll besser vor Sabotage, Terroranschlägen und Naturkatastrophen geschützt werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag dem sogenannten Kritis-Dachgesetz zu, das die Betreiber von Infrastruktur-Anlagen zu strengeren Sicherheitskonzepten und Notfallplänen verpflichten soll. Das Gesetz war Ende Januar im Bundestag beschlossen worden. Mit dem Kritis-Gesetzesvorhaben wird auch eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Länder-Innenminister verwiesen im Bundesrat auf Gefahren für die Infrastruktur vor dem Hintergrund aktueller Krisen und Konflikte wie hybride Angriffe mutmaßlicher russischer Akteure in Deutschland oder den linksextremistisch motivierten Angriff auf das Berliner Stromnetz Anfang Januar. "Wie wichtig die Versorgung mit kritischer Infrastruktur ist, merkt man immer erst, wenn es zur Störung kommt", sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU).
Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sagte mit Verweis auf den Anschlag auf das Berliner Stromnetz, ein Ereignis, das andernorts eine regionale Krise darstelle, könne in einer Großstadt schnell zum gesamtstaatlichen Problem werden. Gerade Berlin trage hier eine doppelte Verantwortung als Millionenmetropole, Regierungssitz und Hauptstadt.
Schon die Ampel-Regierung wollte die kritische Infrastruktur besser schützen. Ein damaliger Kritis-Gesetzentwurf wurde allerdings aufgrund des Koalitionsbruchs nicht mehr verabschiedet. Im zweiten Anlauf gelang dies Ende Januar mit den Stimmen von Union, SPD und AfD.
Mit Hilfe des Kritis-Dachgesetzes sollen in Sektoren wie Energie, Ernährung und Verkehr Anlagen identifiziert werden, die unentbehrlich für die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der Wirtschaft sind. Welche Anlagen konkret betroffen sind, soll sich an mehreren Kriterien orientieren. Dazu will das Bundesinnenministerium noch eine Rechtsverordnung erlassen.
Vom Gesetz grundsätzlich umfasst sein sollen aber Unternehmen und Einrichtungen, die mehr als 500.000 Menschen versorgen. Das kritisieren die Länder mit Verweis auf mittelgroße Städte als nicht ausreichend. Eine Ausnahme gibt es für die Bundesländer: Diese sollen Anlagen, für die eine Landesbehörde zuständig ist, selbst als kritisch einstufen können.
Welche Sicherungsmaßnahmen die Betreiber der Anlagen treffen müssen, soll ebenfalls noch über Rechtsverordnungen geregelt werden. Sie müssen aber auf jeden Fall künftig Vorfälle melden und regelmäßig Risikoanalysen vornehmen.
A. Nunes--JDB