
Ende für Schwarz-rot-gold? Ramelow für neue Nationalhymne und Votum über Flagge

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) hat sich für eine neue deutsche Nationalhymne und für eine Abstimmung über die Farben der Bundesflagge ausgesprochen. Ramelow begründete seinen Vorstoß damit, dass viele Menschen Unbehagen bei diesen nationalen Symbolen empfänden. Er kenne viele Ostdeutsche, die "die Nationalhymne aus vielerlei Gründen nicht mitsingen", sagte er der "Rheinischen Post" vom Freitag. Zudem gebe es ein "Fremdeln" mit der schwarz-rot-goldenen Flagge.
Als Alternative zur Nationalhymne "Einigkeit und Recht und Freiheit" schlug der Linken-Politiker die "Kinderhymne" von Bertolt Brecht vor. "Die Kinderhymne hat einen wunderbaren Text. Über die Passage, dass ein besseres Deutschland blühe, könnten wir Zugang zu einer gesamtdeutschen Hymne finden, die wir alle zusammen mit Freude singen könnten", sagte Ramelow. Er selbst singe die aktuelle Hymne allerdings "mit Begeisterung" mit, weil er sie einordnen könne.
Ramelow forderte gleichzeitig auch eine Abstimmung über die Flagge der Bundesrepublik Deutschland. "Ich weiß, dass Schwarz-rot-gold die Absage an totalitäre Strukturen ist. Viele fremdeln aber auch mit der Nationalfahne", sagte der frühere thüringische Ministerpräsident.
Für seinen Vorschlag sieht Ramelow nach eigenen Worten einen im Grundgesetz verankerten Weg. "Ich würde das alles mit Artikel 146 zur Abstimmung stellen wollen, der ja besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde", sagte er.
Der Artikel 146 war von den Autorinnen und Autoren ursprünglich ins Grundgesetz aufgenommen worden, um eine Wiedervereinigung des damals geteilten Deutschland zu ermöglichen. Er besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde.
Bei der Wiedervereinigung 1990 wurde dieser Artikel allerdings nicht genutzt. Stattdessen trat die DDR der Bundesrepublik und damit auch dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei - nach Artikel 23 des Grundgesetzes.
Die deutsche Hymne "Einigkeit und Recht und Freiheit" wurde von Heinrich Hoffmann von Fallersleben verfasst, die Melodie stammt von Joseph Haydn. Sie wurde in der Weimarer Republik erstmals zur Nationalhymne. Seit 1952 ist die dritte Strophe des Liedes Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland.
Die Nationalfarben Schwarz-rot-gold stehen seit dem 19. Jahrhundert für ein freiheitliches Deutschland. Im Revolutionsjahr 1848 bestimmte die Frankfurter Nationalversammlung Schwarz-rot-gold zur Fahne des Deutschen Bundes. Das Grundgesetz der Bundesrepublik bestimmt: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold." Diese Farben stehen politisch in Abgrenzung zu den Farben Schwarz-weiß-rot, die vom Kaiserreich und vom nationalsozialistischen Deutschland genutzt wurden.
Die AfD kritisierte Ramelows Vorstoß umgehend als "realitätsfern und skurril". Nötig seien "die Stärkung der direkten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung - und kein überflüssiges Sommerlochgerede eines offenbar gelangweilten Herrn Ramelow", erklärte AfD-Vizechef Stephan Brandner.
J.L. de Oliveira--JDB