Bauunternehmer in Bayern wegen Schwarzlohnzahlungen zu Haftstrafe verurteilt
Wegen der Beschäftigung von Schwarzarbeitern ist ein Bauunternehmer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Landshut sprach den 46-Jährigen am Mittwoch des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von neun Monaten gefordert.
Laut Staatsanwaltschaft betrieb der Angeklagte ein Unternehmen im bayerischen Deggendorf. Von 2017 bis 2021 beschäftigte er dort laut Anklage Arbeitnehmer aus der Türkei und Rumänien, ohne diese zur Sozialversicherung anzumelden.
Eine angebliche Hauptniederlassung in der Türkei hatte der 46-Jährige laut Anklage nur gegründet, um die Bauarbeiter als entsendete Arbeitnehmer angeben zu können. Tatsächlich waren sie aber nur in Deutschland beschäftigt.
Die Staatsanwaltschaft ging ursprünglich von 87 Fällen und einem Schaden von rund 2,3 Millionen Euro aus. Das Gericht sah lediglich 30 Fälle als erwiesen an.
P.A. Mendes--JDB