
91-jähriger Brandenburger tötete Ehefrau mit Axt - sieben Jahre Haft

Wegen der Tötung seiner bettlägerigen Ehefrau mit einer Axt ist ein 91-jähriger Brandenburger zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Potsdam sprach den ehemaligen Staatsanwalt am Dienstag des heimtückischen Mordes schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine 87-jährige Frau am 19. Mai dieses Jahres in einem Pflegeheim in Rathenow mit einer Axt getötet hatte. Allerdings ging das Gericht aufgrund kognitiver Einschränkungen des Manns davon aus, dass seine Steuerungsfähigkeit bei der Tatbegehung erheblich vermindert war, wie die Sprecherin erklärte. Daher wurde die eigentlich lebenslange Freiheitsstrafe abgemildert.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Haftstrafe von acht Jahren und zwei Monaten plädiert. Die Verteidigung beantragte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, laut Sprecherin weil dies dem Strafrahmen für den Tatbestand der Tötung auf Verlangen nahe komme. Der 91-Jährige gab an, seine Frau habe sterben wollen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie die Sprecherin mitteilte. Das Gericht ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft für den 91-Jährigen an, weil aus Sicht der Kammer Fluchtgefahr wegen des hohen Alters des Angeklagten besteht.
F. Fernandes--JDB