
Anschlag auf Verdi-Demonstration in München: Bundesanwaltschaft erhebt Mordanklage

Rund ein halbes Jahr nach einem mit einem Auto verübten Anschlag auf eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi in München mit zwei Toten hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben. Dem mutmaßlichen Täter Farhad N. wird zweifacher Mord und 44-facher versuchter Mord vorgeworfen, wie die Karlsruher Behörde am Dienstag mitteilte. Er soll sein Auto am 13. Februar gezielt in die Menge gelenkt haben.
Die Tat beging der afghanische Staatsbürger den Ermittlungen zufolge "aus einer übersteigerten religiösen Motivation" heraus. Der Bundesanwaltschaft zufolge wähnte er sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamischen Ländern willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten.
Bei dem Angriff in München wurden eine 37-jährige Frau und ihre zweijährige Tochter getötet. 44 weitere Menschen wurden nach Angaben der Anklagebehörde teils lebensgefährlich oder schwer verletzt. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht München. Zur Last gelegt wird A. unter anderem auch ein schwerer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Der zur Tatzeit 24-jährige Angeschuldigte war unmittelbar nach dem Anschlag noch am Ort des Geschehens festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Nach früheren Behördenangaben handelt es sich bei ihm um einen abgelehnten Asylbewerber, der sich aber legal in Deutschland aufhielt und unter anderem auch eine Arbeitserlaubnis besaß. Das Geschehen löste wie andere ähnliche Taten eine Debatte über die Innen- und Migrationspolitik aus.
Die Autoattacke ereignete sich während der jährlich in München stattfindenden Sicherheitskonferenz, an der regelmäßig hochrangige Politiker aus dem In- und Ausland teilnehmen. Den Behörden zufolge gab es aber keine Verbindung zu der Veranstaltung. Sie galt einem Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi, der sich routinemäßig abgesichert von der Polizei auf einer Straße durch die Innenstadt von München bewegte. Dieser stand im Zusammenhang mit Warnstreiks.
C. de Fatima--JDB